Wie kann man eine Sicherungskopie vom HW Dongle erstellen ?

  • Das ist sicher eine Frage , die sich schon so mancher gestellt hat. Ich eben auch.
    Da der Dongle ein Hardwareteil ist geht er zwangsläufig auch mal kaputt-oder man kommt blöd dran und er bricht ab. Ich hab mir sagen lassen, dass MDA selbst in solchen Fällen keinerlei Gnade kennt und nur einen kompletten Neukauf anbietet. Meines Erachtens ist das nicht rechtens - aber wir wissen ja inzwischen alle wieviel sich die Amerikaner um Deutsche bzw. Europäische Gesetze scheren nämlich gar nicht.

    Hat irgendjemand von euch einen weg den Dongle als Sicherheit zu kopieren?

    Um das klar zu stellen mir geht es nicht darum Hauptwerk zu Cracken oder ähnliches ich möchte nur meinen Dongel so wie er ist nochmal als Sicherung da liegen haben falls der eine Dongle die Krätsche macht.

    Gruß

    Oliver

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das ist eine durchaus berechtigte Frage !!

    In einem anderen Forum hatte ich deshalb früher schon einmal die hypothetische Frage gestellt: "Was ist wenn Hauptwerk Pleite geht ?". Mit diesem zugegebenermaßen etwas provokativen Titel hatte ich mir in der folgenden Diskussion die Ungnade einiger Sethersteller eingehandelt. :D

    Die verschlüsselten Hauptwerk-Sets sind eben allesamt vom HW-Dongle abhängig. Ist dieser, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr nutzbar, so nützen einem auch alle Investitionen in die vielen teuren Samplesets nichts mehr. Man kann mit diesen nichts mehr anfangen.

    Antwort eines bedeutenden deutschen Setherstellers in etwa frei wiedergegeben: "Warum sind sie gegen den Dongle? Wollen sie etwa die Sets kopieren? Wenn es MDA nicht mehr geben sollte und der Dongle nicht mehr funktioniert, dann haben sie eben bis dahin Spaß an ihren Sets gehabt".

    So kann man es natürlich auch sehen - ich allerdings sehe den Kauf eines Samplesets durchaus auch als eine Art Investition für die Zukunft an. Die Sets sind heute klanglich so weit ausgereift, dass man auch noch in mindestens 10 Jahren große Freude und Nutzen daran haben kann. Jeden grafischen Schnickschnack der evtl. noch kommt muss man da vielleicht auch nicht unbedingt noch haben.

    Als Konsequenz daraus beschränke ich mich seither fast ausschließlich auf den Kauf von unverschlüsselten Samplesets, die es ja zum Glück von einigen wenigen Herstellern auch noch gibt. Diese kann man dann mit geeigneter ODF auch unter GrandOrgue oder anderen evtl. zukünftig noch kommenden Sampleplayern benutzen und ist dann nicht mehr vom guten Willen von MDA und seinem Hauptwerk-Dongle abhängig. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

    Rein rechtlich ist es nicht erlaubt einen HW-Dongle in irgend einer Weise zu kopieren - auch nicht zu Zwecken der Datensicherung !!

    Technisch gesehen stellt das Kopieren des Dongles ebenfalls einen schwierigen bis fast unmöglichen Vorgang dar, habe ich mir sagen lassen.

    Gruß Michael

  • Ich will da noch einen Gedanken in dem Raum werfen:

    Du hast die verschiedenen Samplesets sicher bei verschiedenen Händerln/Herstellern gekauft - der Kauf der HW Lizenz ist sicher auch extra gelaufen.

    => für die Lizenzen am Dongle hast du viele verschiedene Vertragspartner.

    MDA mag (so du nicht über Zwischenhändler gekauft hast) nur für HW und deren Samplesets zuständig sein. Über die IA Samplesets wirst du sicher keinen (Kauf-)Vertrag mit MDA geschlossen haben, sondern IA wird nur die Dienst vom MDA zum Lizenz-Aufspielen in Anspruch nehmen. Wenn der Dongle kaputt/weg ist, ist MDA für die Wiederherstellung der IA Lizenzen kaum zuständig (höchstens im Auftrag von IA).

    Eines ist unbestritten: Ein Dongle ist eine wirksame, technische Schutzmassnahme, deren Umgehungsmittel verboten sind.

    Es gibt anscheindend keine aktuelle Judikatur zum Thema Dongle - die Urteile von 199X werden heute nicht mehr passen.
    Insofern kann man zur Frage: "Was tun, wenn Dongle weg/kaputt" nur zu einen Anwalt raten.
    Man wird sich wahrscheinlich mit jeden Kauf extra befassen müssen.
    Sammeln von AGBs+Lizenzbedingungen, die beim Kauf gegolten haben, kann dabei sicher nützlich werden.

  • Zitat

    [navy](Admin: Zitat entfernt - zitieren des kompletten vorhergehenden Beitrags mach wenig Sinn)[/navy]

    Das stimmt nur zum Teil, da alle Lizenzen, die du erworben hast sowie die HW Lizenz auch MDA gespeichert sind. Aber es kann ja nicht sein dass jeder Nutzer alle X Jahre Hauptwerk neu kaufen muß nur weil der Dongel defekt ist und das ist nur eine Frage der Zeit..

    Und das mit dem Anwalt kann man sich schenken wenn man als Einzelner von Deutschland aus eine amerikanische Firma in Anspruch nehmen will. Das verbrennt nur unötige und vermutlich auch fruchtlose Euros und die Rechtsverdreher freuen sich über jeden sinnlosen Brief den sie schreiben dürfen.

    Das bringt eher nichts.

  • Ja das ist natürlich eine nette Sichtweise aus Sicht der Setverkäufer aber ist mit unserem Recht hier definitiv nicht vereinbar.
    Dennoch ein denke ich wichtiges Thema wenn man schon mehrere tausend Euro in Samplesets investiert hat.

    • Offizieller Beitrag

    Von Seiten Hauptwerk / Milan Digital Audio und früher Martin Dyde wurde immer wieder betont, dass man im Falle von Defekten oder Verlust des Dongles normalerweise sehr kulant reagiert. Natürlich müsse man immer im Einzelfall genau nachsehen, aber üblicherweise gibt es dann einen Ersatzdongle.

    Ich verstehe natürlich, dass es nicht angehen kann, wenn z.B. jeder hingeht und einen Ersatzdongle verlangt unter Vorwand er hätte seinen Dongle verloren. Da besteht natürlich auch die Gefahr, dass dieser "Ersatzdongle" dann verwendet werden soll um sich eine zweite Lizenz zu sparen und HW und die Sets noch ein weiteres Mal gleichzeitig benutzen zu können, obwohl der Originaldongle in Wirklichkeit noch vorhanden ist. Das wäre natürlich ein Betrug. Sicher schwierig für MDA das genau nachzuweisen. Insofern auch verständlich, wenn man sich nicht rechtlich auf einen "Anspruch" auf einen Ersatzdongle festlegen will.

    Einfacher liegt der Fall wohl bei einem defekten Dongle. Hier kann ja leicht der Nachweis erbracht werden, indem dieser zum Hersteller eingeschickt wird und dieser nach Prüfung einen funktionierenden Ersatz zurück schickt.

    Zitat

    Original geschrieben von osi

    Ich hab mir sagen lassen, dass MDA selbst in solchen Fällen keinerlei Gnade kennt und nur einen kompletten Neukauf anbietet.

    Gibt es Belege auf die sich diese Aussage stützen könnte? Wurde das tatsächlich schon so drastisch gehandhabt? Oder anders herum gefragt, gibt es eigentlich Belege dafür, die den Anspruch auf einen Ersatz begründen würden?

    Zitat

    Original geschrieben von martin

    => für die Lizenzen am Dongle hast du viele verschiedene Vertragspartner. ...

    ... Man wird sich wahrscheinlich mit jeden Kauf extra befassen müssen.

    Ein interessanter Aspekt, dem ich bei genauerer Betrachtung auch nur zustimmen kann. Die rechtliche Situation, bei den mehr als zwei Vertragspartnern die dann ins Spiel kommen, ist sicher nicht so einfach. Wer kennt auch schon wirklich die detaillierten Vertragsbedingungen von MDA und den ganzen Setherstellern, denen er beim Kauf vermutlich mit einem Mausklick leichtfertig und blauäugig zugestimmt hat?!

    Sicher hat wohl MDA die Daten gespeichert, welcher Kunde welches Set von welchem Hersteller erworben hat, aber daraus lässt sich noch längst kein rechtlicher Anspruch gegen MDA ableiten, dass diese auf einem Ersatzdongle das auch genau so wieder freischalten müssten. Im Zweifel kann MDA sich darauf berufen, dass ein Vertrag zwischen mir und dem Setshersteller besteht, über die Nutzung eines Sets, und nicht mit MDA. Woher soll MDA unbedingt wissen, wenn ich meine Lizenz mit dem Sethersteller aufgekündigt oder veräußert habe? Das liegt dann einzig in der Verantwortung des Setherstellers.

    Bei den ganzen Überlegungen ist natürlich auch wieder zu differenzieren:

    1. Es gibt Sets, die nur verschlüsselt sind, aber nicht auf dem Dongle registriert werden. D.h. diese laufen mit jeder Hauptwerk-Software in der geeigneten Version. Im Prinzip unabhängig vom Dongle. Da jedoch die meisten Sets auch Hauptwerk in einer höheren Lizenz (Basic oder Advanced) erfordern, sind sie im Endeffekt eben auch nur mit einem HW-Dongle ordnungsgemäß nutzbar. Das geht aber auch mit dem Dongle eines ganz anderen HW-Benutzers genauso.

    2. Es gibt Sets, die explizit auf dem persönlichen Dongle registriert sein müssen um zu laufen. Diese verwenden ebenfalls verschlüsselte Sampledateien. Die Lizenz wird mit dem Sethersteller beim Kauf geschlossen. Dieser übermittelt die Verkaufsdaten an den Hauptwerk-Hersteller (MDA). Dort wird ein Freischaltcode generiert und an den Hauptwerknutzer übermittelt, der diesen dann via Hauptwerk-Programmroutine in seinen am Rechner aufgesteckten Dongle transferiert. Ab diesem Zeitpunkt funktioniert das entsprechende Set auf genau diesem und nur diesem Dongle. Der Freischaltcode kann auch später nicht auf einem anderen / Ersatz-Dongle nochmals verwendet werden. Dazu bedarf es erneuter Aktion von MDA.

  • Alles kann mal Kaputt gehen, aber es braucht schon relativ viel um ein USB Stick zu zerstören.

    Leider gibt es immer wieder Leute die meinen nur für Hardware zahlen zu müssen und alles was digital ist einfach kopieren. Letzter Woche war genau wieder so ein Fall das Kopien von Samplesets auf ein Internetplatform versteigert wurde. (marktplaats.nl). Es ist doch nicht mehr als Logisch dass sich da die Hersteller schützen wollen.

    Ich kann mir jetzt wirklich nicht vorstellen das MDA ein Problem daraus macht wenn du die fehlerhafte oder kaputte USB Dongle Ihnen zuschickst und eine neue verlangst. Klar werden sie der Ersatz in Rechnung stellen müssen. So lange MDA natürlich noch da ist. Auch wenn es möglich wäre: selber erstellen einer Kopie wurde auch Geld kosten aber darüber beklagt lustiger weise keiner sich.

  • Zitat

    [i]
    Eines ist unbestritten: Ein Dongle ist eine wirksame, technische Schutzmassnahme, deren Umgehungsmittel verboten sind.

    Wenn man so einen Dongle beim Kauf einer Software billigt sollte man sich auch über die Konsequenzen Gedanken machen.
    Hätte ich einen solchen Dongle kaufen müssen dann hätte ich zum Thema " Ersatz bei Dongleausfall " gefragt und entsprechende Ersatzklausel einfügen lassen. Hätte man sich darauf nicht eingelassen oder ein passendes Ernstfallkozept in petto gehabt dann hätte ich diese Software nicht gekauft.

    Wenn es, wie osi sagt wirklich beim Ausfall keine Möglichkeiten gibt außer das ganze Prtogramm neuzukaufen :-idiot: dann hätte ich auf den Hacken kehrtgemacht und man hätte nur noch meinen Rücken bei der Flucht aus dem Geschäft gesehen.