Verkauf von gebrauchten Samplesets

    • Offizieller Beitrag

    Ein Mitleser unserer Orgelseite hat mir ein gebrauchtes Sampleset von Sonus Paradisi zum Kauf angeboten. Die Gründe für den Verkauf scheinen mir plausibel und ich will da auch nichts Schlechtes unterstellen.

    A B E R:

    In den Lizenzbedingungen von Sonus Paradisi

    steht für mich ziemlich eindeutig, dass der bezahlte Betrag für ein Sampleset nur eine Lizenz zur persönlichen Nutzung beinhaltet! Ein Verkauf der Samplesets wird darin ausdrücklich ausgeschlossen !!!

    Meines Wissens ist es auch bei fast allen anderen Sampleset-Herstellern so, dass man durch die Bezahlung kein Eigentum an den Samples erhält, sondern immer nur ein Nutzungsrecht, welches in der jeweiligen Lizenz geregelt ist. Im Einzelfall ist dann also immer zu prüfen, ob die Lizenz an jemand anderes weitergegeben werden kann und zu welchen Bedingungen.

    Ob diese Regelungen bzw. Lizenzen dann tatsächlich jeweils geltendem nationalen oder internationalem Recht entsprechen und im Zweifelsfall vom Samplesethersteller vor Gericht dann so durchsetzbar sind, mag ich nicht beurteilen - ich gebe keine Rechtsberatung.

    Ich bitte aber alle Mitglieder hier nochmal eindringlich selbst darauf zu achten die Lizenzen einzuhalten, bzw. dem geltenden Recht Genüge zu tun. Wir können es uns nicht leisten, auf der MPS Orgelseite, bzw. im Forum oder auch per PN illegale Aktionen zu dulden. Im Zweifelsfall ist auch damit zu rechnen, dass bei etwaigen Ermittlungen unsere PN gelesen werden. Dies ließe sich auch längerfristig zurückverfolgen, da ich ja selbstverständlich Datensicherungen durchführe und diese auch archiviere.

    Es besteht aber im Moment sicher kein Grund zu Panik. Nur wollte ich das Thema bei der Gelegenheit mal ansprechen und wäre auch froh um ein paar Meinungen oder Erfahrungen von euch dazu.

    Gruß Michael

  • Ich komme aus der IT und in Deutschland sind auch die sogenannten OEM Versionen für den Verkauf freigegeben worden. Dazu gibt es massenhaft Gerichtsurteile. Die Samplesets kommen mit den Lizenzträunen der Hersteller dem Gleich. Somit sollte ein Verkauf in Deutschland ausdrücklich erlaubt sein. Dabei ist natürlich das Sampleset vom Verkäufer zu löschen und darf nicht mehr verwendet werden.

    Meines Erachtens ist das folgende Vorgehen absolut statthaft.

    1. Deinstallation des Sampleset

    2. Verkauf mit Kaufvertrag

    3. Verpflichtung in Schriftform im Kaufvertrag, zur nicht Nutzung und Deinstallation des Verkäufers.

    Weiterhin ist es persönliches Eigentum und nicht gemietet, somit ist die Veräußerung immer erlaubt und möglich.

  • Was ich aber weiß: Ich würde so ein Sample-Set gar nicht erst kaufen, ebensowenig wie eins, wo die Lizenzbedingungen mir Einschränkungen auferlegen, zu welchen Zwecken ich es verwenden darf.

    Ist ja auch jedermanns freie Entscheidung! Was sagen denn die Lizenzbedingungen für Deine Orgel-Apps da? Hab sie auf die Schnelle auf Deiner Webseite leider nicht gefunden.

  • Weiterhin ist es persönliches Eigentum und nicht gemietet, somit ist die Veräußerung immer erlaubt und möglich.

    Naja, du hast ja kein Eigentum erworben an einem Set, sondern die persönlichen Nutzungsrechte. Du kannst ja auch kein Netflix abschließen und dann die Filme runterladen für den weiterverkauft nur weil du das Recht erworben hast die Daten zu nutzen für einen bestimmten Zeitpunkt.

    Aber nehmen wir einmal an ein Verkauf wäre möglich, spätestens wenn ich das Set nutze zum Aufnahmen zu veröffentlichen, dann wird es wohl schwierig. Der Verkäufer hat dies höchstens den Käufer gestattet. Dieses Recht kann man nicht so einfach übertragen.

    Ein weiterer Punkt, wenn die Ersteller kein Geld mehr verdienen, weil lieber gebraucht gekauft wird, wie lange wird es dann wohl noch gute Sample geben? Oder alternativ wird es ein drm geben über das sich alle ärgern werden.

    Melodeum.de - Wissenswertes zu Harmonium

    Einmal editiert, zuletzt von Mikelectric (19. September 2021 um 19:28) aus folgendem Grund: Zitat geändert. Bei Zitaten unbedingt auch den Autor des zitierten Textes angeben!

    • Offizieller Beitrag

    Ein neues Set muß dann schon Außergewöhnliches bieten, um einen Kaufreiz auszulösen.

    Es kommen jeden Tag neue potentielle zukünftige Organisten auf die Welt. Wir sollten uns vielleicht eher langsam Gedanken darum machen, nicht wie es mit dem Verkauf, sondern mit dem Vererben von Samplesets aussieht. ;)

  • Wie verhält es sich wohl bei APPs mit dem Vererben?

    Naja da können Juristen wohl ewig drüber streiten. In der Realität wird sich wohl keiner für die Daten und die Rechte interessieren wenn der ursprüngliche Käufer verstorben ist und sich keine in seinen Rechten gestört fühlt. Zumindest hat sich bei mir noch nie ein Käufer für irgendwas gemeldet nach dem Motto "Hey, ich bin gestern gestorben, lösche mal meine Lizenzen". Und die Angehörigen wären auch schön doof wenn sie es tun würden, so lange keine Kosten für diese entstehen :)

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    • Offizieller Beitrag

    Meine potenziellen Erben könnten mit Samplesets gar nichts anfangen. Wenn die wüssten (ich sag's aber nicht ;)) wieviel Geld ich dafür rausgehauen habe, dann würden die alles möglichst gewinnbringend verkaufen wollen. Vielleicht sollte ich in meinem Testament verfügen, mir die Lizenzen der Samplesets als Grabbeilage mitzugeben. :saint:

  • Meine potenziellen Erben könnten mit Samplesets gar nichts anfangen. Wenn die wüssten (ich sag's aber nicht ;) ) wieviel Geld ich dafür rausgehauen habe

    Es wird wohl genau so sein wie mit elektrischer Orgel und Harmonium. Ein Relikt an dem der Opa mal gespielt hatte, aber keiner mehr etwas damit anfangen kann, außerdem ist es klanglich auch doof in 50 Jahren :)

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  • Meine potenziellen Erben könnten mit Samplesets gar nichts anfangen. Wenn die wüssten (ich sag's aber nicht ;)) wieviel Geld ich dafür rausgehauen habe, dann würden die alles möglichst gewinnbringend verkaufen wollen. Vielleicht sollte ich in meinem Testament verfügen, mir die Lizenzen der Samplesets als Grabbeilage mitzugeben. :saint:

    Au weia! das trifft genau meine Situation: meine Nachkömmlinge interssieren sich für die Musikleidenschaften ihres Vaters keine Bohne. Und das betrifft noch am wenigsten die Sample-Sets. Was mache ich mit meiner Gloria Optimus, Klavier, 3 Harmoniums, von den Schränken mit Noten, Vinyl-Platten, CD´s und Musikbüchern mal ganz abgesehen?

  • Au weia! das trifft genau meine Situation: meine Nachkömmlinge interssieren sich für die Musikleidenschaften ihres Vaters keine Bohne. Und das betrifft noch am wenigsten die Sample-Sets. Was mache ich mit meiner Gloria Optimus, Klavier, 3 Harmoniums, von den Schränken mit Noten, Vinyl-Platten, CD´s und Musikbüchern mal ganz abgesehen?

    Schenke es vor deinem Ableben einem jungen Kirchenmusikstudierenden.

    • Offizieller Beitrag

    Hab ich auch schon in Erwägung gezogen und einigen Leuten das Angebot gemacht. Am meisten sind sie daran interessiert wenn ich möglichst bald ablebe. Damit sie nicht so lange warten müssen. Den Nachlaßverwalter interessiert es nicht. Am Besten, ich schenke es dem Recycling-Hof. Dort gibt es mit Lizenzen und Datenschutz die wenigsten Probleme:D

    Naja, nicht ganz ernst gemeint.

    Aber, ob die Bedachten über das Erbe etc. so beglückt sind??????

    Und vorher verschenken? Sich täglich Gedanken machen was aus dem Geschenk wird und ob es nicht verhunzt wird? Und wenn ein Fehler auftritt, hingehen und reparieren?

    Das kann ich nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht sollten wir eine Stiftung gründen, die solche Orgelnachlässe entgegennimmt und an bedürftige Jungorganisten weiterverteilt. :/
    Oder gibt es das am Ende schon?
    Andererseits könnte man den Erben die Freude am Erben deutlich versalzen, wenn man sich vor dem Ableben einfach noch mehr schöne "nutzlose Orgeln und Zubehör" vom eigenen Vermögen anschafft. :evil:

  • Zitat

    Andererseits könnte man den Erben die Freude am Erben deutlich versalzen, wenn man sich vor dem Ableben einfach noch mehr schöne "nutzlose Orgeln und Zubehör" vom eigenen Vermögen anschafft. :evil:

    Unerreichtes Vorbild wird Baron de l'Espée bleiben:evil: (er hatte allerdings auch keine Erben)