ZitatAlso muss ich doch nix machen, sondern GO macht das automatisch?
Es wird beim Erstellen der GO Config [=~ der erste GO Start] so eingestellt. Spätere Anpassungen passieren nicht automatisch.
ZitatAlso muss ich doch nix machen, sondern GO macht das automatisch?
Es wird beim Erstellen der GO Config [=~ der erste GO Start] so eingestellt. Spätere Anpassungen passieren nicht automatisch.
Das Limit wird von GO auf Speichergröße minus 200 MB initialisiert.
gibt aus, ob es sich um eine 32 oder 64 Bit Version handelt.
Es wäre auf jedenfall sehr ungewöhnlich, wenn eine 64 Bit Linux Distribution 32 Bit Programme nutzt/installiert.
Für die großen Distributionen gibt es vorkompilierte Packete sowohl für 32 wie auch für 64 Bit.
Für Linux Mint stelle ich keine Packete zur Verfügung - die Frage nach 32/64 Bit Version wäre an deine Bezugsquelle für die Packete zu richten.
PS: Wenn du von 32 Bit auf 64 Bit GO umstellest, solltest du in den GO Settings das Speicherlimit anpasen.
Der MIDI Player in GO ist sehr eingeschränkt.
Er ist im Moment vor allen zum Wiedergegeben von MIDI-Aufnahmen von GO gemacht .Bei der Nutzung des gleichen Samplesets zur Wiedergabe sorgt GO auch die entsprechende Register/Schweller-Steuerung.
Es gibt kein Schneller/Langsamer. Wenn man mehr Möglichkeiten will, ist man mit einen externen MIDI Player besser bedient.
PS: GO implementiert ansich die Arten der Tempo-Angabe aus der MIDI File Spezifikation - falls du einen Fehler im GO Verhalten findest, bitte melde den Bug.
Die Idee mit den Multi-Touch hat mich nicht mehr losgelassen, also habe ich etwas zusammengebastelt.
Leider habe ich es nicht geschaft, bei mir etwas zum Laufen zu bringen, was Touch Nachrichten schickt.
Daher leider ungetestet: :-help:
http://mps-net.de/mk/2015-t1/GrandOrgue-0.3.1.0-win32.zip
Systemvoraussetzung:
* 64 Bit Window ab Windows 7
* Multi-Touch fähiges Eingabegerät
* kein ASIO Support
Zur Installation einfach entpacken und GrandOrgue.exe starten.
Die Einstellung sind mit GO 1928 kompatibel - die Cache Files werden regeneriert.
Zum Sichern der bisherigen Einstellungen reicht es, wenn man das File GrandOrgueConfig und den Ordner GrandOrgueData aus den Benutzerprofil wegsichert.
Alternativ kann man GrandOrgue.exe auch mit den "GrandOrgue.exe -i test" starten, so das es andere Ordner für die Konfiguration nutzt.
Im GO Log Window sollten alle eingehenden Touch-Events auch eine Meldung hervorrufen. Ich wäre daran interessiert, ob/wie diese GO Version mit echten Touch-Events umgeht.
ZitatKapazitiv und Multitouch ist eigentlich schon längst Standard. Resistive Schirme müssen schon deutlich gedrückt werden, weswegen auch ein Streichen mit dem Finger über mehrere Register hinweg kaum funktioniert.
GO kann das zumindest unter meinem Linux (Ubuntu Studio) auch nicht. Aber ich kann mir auch schwer vorstellen, dass Multitouch da einen Vorteil bringen sollte. Wie soll man fünf Finger über 5 Registerknöpfe positionieren und dann abdrücken ??
Multitouch ist von Seiten des Betriebssystems auch eher zum Erkennen von Gesten gedacht, als zum parallelen klicken auf Punkte. Aber mit dem Finger über ganze Registerreihen wischen geht super schnell mit dem richtigen Touchscreen. So schnell kann man sicher keine z.B. 10 mechanischen Manubrien ziehen.
Ich hatte mir bis jetzt über Multi-Touch und GO noch keine Gedanken gemacht.
Die meisten Features von Multi-Touch (Gesten) machen für GO keine SInn. Ein wenig könnte es schon helfen, wenn man einmal ein zweiter Finger den Bildschirm geleichzeitig berührt. Vom GO Core her wäre die Unterstützung nicht sehr kompliziert - es fehlt aber in wxWidget der Support für Multi-Touch
ZitatÜber die Sinnhaftigkeit dieser Unterscheidung ob das Programm "nur" als Download vorliegt oder sich "sogar" auf einem Datenträger befindet kann man aber auch streiten. Wenn der Datenträger selbst nicht kopiergeschützt ist, sondern sich der Inhalt beliebig kopieren lässt, macht das für mich keinen Unterschied.
Manches Sampleset wurde auch schon seitens des Herstellers auf eine ganz normale DVD-RW gebrannt, die mit Filzstift von Hand beschriftet war. Gedanke dabei ist doch vornehmlich dem Kunden den Download zu ersparen, falls er keinen oder langsamen Internetzugang hat. Also ist die DVD eigentlich nur als Mittel zum Zweck gedacht und nicht als "Beweis der Echtheit" einer Lizenz. Manche ganz großen Sets werden teils auch auf USB-Sticks oder Festplatten ausgeliefert, denen man nicht mehr ansehen kann ob die wirklich vom Sethersteller selbst gestammt haben.
Das Gesetz hat andere Prioritäten:
Fürs Gesetz ist das Design/Ausführung/Fälschungssicherheit der Original-Medien unwichtig - es ist wichtig, das sie vom Sampleset-Hersteller stammen und der damit die Kopie erstellt hat.
Modell "USB-Stick/DVD-R mit Flizstift" ist eigentlich nur für den Käufer aus zweiter Hand ein Nachteil, da er Fälschnungen schwerer erkennen kann.
Zitatvielleicht noch ohne MwSt (da Unternehmer mit VAT-ID, d.h. es wird ohne MwSt nach Deutschland verkauft), dann vielleicht obendrein sogar mit weiterem Händerrabatt zusätzlich zum Bundlerabatt, einkauft.
An der Verhinderung des Ust Betrug arbeiten die EU Staaten schon lange und sammeln einiges an Daten:
http://www.bu.edu/law/faculty/sc…worth022212.pdf
ZitatVerwandeln die sich denn mit der Abgabe an jemand anderen auch automatisch in Raubkopien?
Liest die Originalaussage genau durch:
Zitat
Furthermore, there is aboslutely no second hand for non-encrypted sample sets. If there appears a non-encrypted sample set on ebay or elswhere, it is always a pirate copy.
Ich würde es so interpretieren, das es lt. Jiri auf EBay&Co keine ehrlichen Verkäufer von seinen Samplesets gibt.
Wenn du das Sampleset auf einen Datenträger gekauft hast, sollte dank Erschöpfungsgrundsatz einen Weiterverkauf (des Samplesets auf diesen Datenträger) nichts im Wege stehen.
Bei Download-Versionen schaut es schlechter aus:
http://www.heise.de/resale/artikel…en-1225678.html
Ein Sampleset ist ja eine Sammlung von Audio-Dateien + ein paar Steuer-Dateien.
Wenn man es aber schafft, es vor Gericht als reine Software zu qualifizieren, sieht der Weiterverkauf von Download-Versionen besser aus.
Beim Kauf aus dritter Hand bleibt aber immer ein Risiko, ob der Verkäufer alles ehrlich und korrekt abwickelt.
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ZitatDer Link zum Organ Builder funktioniert nicht mehr. Hoffentlich wurde das Projekt nicht auftgegeben
Ein Problem vom OrganBuilder ist, das es auf das exotische Delphi 7 setzt. Er ist auch nicht einfach auf Alternativen wie Lazarus portierbar.
* For normal manual assignments, use the "Listen for events" button.
* For complex manual assignments [eg. short octave, second touch]. use "detect complex MIDI event". The result is affected by how strong/weak you press the manual keys during setup.
* For anything else, use "detect complex MIDI event"
A legal note: Modifing the WAV file will create a derived work, which requires permission of the sampleset creator.
While some free samplesets allow it (eg. if they use the CC BY-SA or other CC variants without the NoDerivatives option), commerical samplesets will very likely forbid this.
The recommended solution is to keep the samples "original", as repitching is not lossless and repeated repitching can introduce sound artifacts [GO always repitched the samples during playback].
The programm would need to adapt the sample meta-data, as retuning change the pitch and position of the loops.
ZitatSamplesets von Sonus Paradisi dürfen grundsätzlich nicht weiterverkauft werden. So steht es geschrieben.
Ein Sampleset könnte man entweder als Software oder als Sammlung von Audio-Dateien (oder ein Mischkonstrukt betrachten).
Bei Software steht dem Weiterverkauf nicht viel entgegen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht…m_17._Juli_2013
Ebenso bei Audio-Dateien auf den Original-Datenträger (wie bei CDs dank Erschöpfungsgrundsatz).
ZitatDen selben Browser hab ich auch. Du musst im Software Center nach " Chromium " suchen.
Chromium fehlen einige proprietäre Komponenten wie Flash:
https://wiki.ubuntuusers.de/Chromium/Plugins
PS: Bei Chrome fehlt im Flash-Plugin die DRM Unterstützung.
Man kann Webseiten so gestalten, das Audio/Video Wiedergabe mit aktuellen Browsern auch ohne Plugin geht - das muss aber der Seitenbetreiber entsprechend umsetzen.
Bei Youtube gibt es einen HTML5 Modus, der ohne Flash auskommt:
https://www.youtube.com/html5
Ich kann die Soundwiedergabe auf contrebombarde auch ohne installiertes Flash starten.
Wenn es ein sehr guter Texteditor ist, kann man enstellen, ob ein BOM mitgespeichert wird (zB bei http://packages.ubuntu.com/trusty/kate ).
Ansonsten hilft ein möglichst simpler Editor, der die Zeichen einfach anzeigt.
Hexeditor sollte auch helfen.
Das ODF hat als erstes Zeichen https://de.wikipedia.org/wiki/Byte_Order_Mark
Entweder kannst du das im Editor abschalten (BOM deutet auf UTF-8 hin) - oder nimm einen simpleren Editor.
Zitat
Fr 26 Jun 2015 13:11:01 CEST: Config entry without any group at line 1
Irgend etwas nicht vorgehenes steht in Zeile 1.
Zitat
Fr 26 Jun 2015 13:11:01 CEST: Invalid Config entry at line 262: 43
Irgend etwas nicht vorgehenes steht in Zeile 262 (anscheindend 43).
Zitat
Fr 26 Jun 2015 13:11:06 CEST: Duplicate combination entry TremulantNumber002 in General001
Das Inhalt des Generals enthält zwei Verweise auf einen Tremulanten.
Zitat
Fr 26 Jun 2015 13:11:06 CEST: Unused ODF entry 'General005/TremulantManual003'
TremulantManual003 ist kein gültiger ODF Eintrag.
PS: Im strict ODF Modus gibt GO noch mehr Hinweise.