SCHELLACK, VINYL, CD

  • Verehrtes fOHRum,

    Liebend gern nimmt man zuweilen unvollkommene historische AUFNAHMETECHNIK
    in Kauf, um besondere Raritäten zu geniessen. Etwa um älteren MEISTERN an der
    Orgel zu lauschen.

    Die Namen sind klangvoll:
    OLIVIER MESSIAEN, GÜNTHER RAMIN, CHARLES TOURNEMIRE,
    LOUIS VIERNE, HELMUT WALCHA, CHARLES – MARIE WIDOR
    um nur einige zu nennen, deren Schellack- oder Vinylplatten als .RAR – verpackte,
    hochwertige MP3, kostenlos downloadbar sind im bemerkenswerten BLOG

    THE INTERNATIONAL HISTORICAL ORGAN RECORDING COLLECTION
    von LARS NORREMARK

    [navy]< Admin: Link entfernt wegen Urheberrechtsverletzungen auf der Zielseite >[/navy]

    Der Hinweis auf diese rare Collection fand sich übrigens auf der äusserst reichhaltigen
    und ergiebigen Classic - Seite

    http:// http://www.classiccat.net/links-soundfiles.php

    Um moderne AUFNAHMETECHNIK und einen zeitgenössischen MEISTER
    zu geniessen, besuche man

    http:// http://www.blockmrecords.org/bach

    wo sich ein Download des unvergleichlichen ORGELWERKES VON JOHANN
    SEBASTIAN BACH finden lässt.
    Eine wundervolle Interpretation, eingespielt von JAMES KIBBIE an erlesenen
    Deutschen Barockorgeln. Um die achtzehn Stunden Hörgenuss als hochwertiges
    AAC oder MP3 und dennoch - völlig kostenlos.

    Mit cOHRdialen Grüssen

    OHRGANUM

  • [navy]< Admin: Link entfernt wegen Urheberrechtsverletzungen auf der Zielseite >[/navy]

    Zitat


    They are all recorded before 1959, which makes them public domain and therefore legally publishable.


    Gilt im Copyright nicht Tot vom Urheber + 70 Jahre (dh. Komponist + Interpret muss 70 Jahre Tot sein)?

    => Also, die Interpreten müssten dann vor 1944 gestorben sein?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    aus http://de.wikipedia.org/wiki/Regelschutzfrist

    Die Verlängerung der Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre wurde schließlich vom Rat der Europäischen Union am 12. September 2011 in einer Richtlinie beschlossen.

    Es gab also für Tonaufnahmen vorher offenbar eine Frist von 50 Jahren ab Veröffentlichung. Die verlinkte Seite wurde wohl 2009 angelegt und diese Aufnahmen veröffentlicht, die also zum damaligen Zeitpunkt dann bis 1959 legal waren.

    Durch die Gesetzesänderung ist das nun aber mittlerweile illegal geworden, weshalb ich den Link zu dieser Seite hier vorsorglich entfernen muss - sorry. Eigentlich etwas verrückt, wenn es doch zuvor legal gewesen ist. Aber doch entspricht es dem geltenden Recht eben nicht mehr und auch der Betreiber dieser Seite begibt sich damit in Gefahr.