Akustische Signatur

  • Ich hatte mich mal ein wenig mit der Materie beschäftigt. Audio-Dateien mit einem Wasserzeichen zu versehen, das man später wieder erkennen kann, ist kein größeres Problem. Bei einem Sampleset, dass ja aus vielen Samples besteht, wird das Ganze aber schnell schwierig. Grund: Um das Zeichen auszulesen, muss die entsprechende Datei über mehrere Sekunden lang abgespielt werden, und es dürfen natürlich nicht mehrere Dateien mit Wasserzeichen gleichzeitig klingen. Außerdem sollte die Datei im Gesamtsignal möglichst prominent sein. Das macht die Anwendung in der Praxis dann schon recht schwierig. Man könnte vielleicht z.B. die untere Oktave des 16' Prinzipal im Pedal mit Wasserzeichen versehen und hoffen, dass man zum Analysieren ein Musikstück bekommt, in dem ein ausreichend langer Pedalton gespielt wird.

    Kurz und gut: Mit den derzeit verfügbaren Techniken ist es einfach möglich, Wasserzeichen in Einzelsamples unterzubringen und diese auch zu erkennen, wenn dann das einzelne Sample lange genug erklingt (aber Achtung: Man muss irgendwie sicherstellen, dass innerhalb des Wasserzeichenbereichs keine Looppunkte liegen!). Es ist jedoch nach meiner Erkenntnis praktisch unmöglich, Wasserzeichen so unterzubringen, dass man diese z.B. in einem Musikstück auf Contrebombarde wiedererkennt.

  • Das zweite Problem, und da wird es richtig aufwändig: Wenn das irgendeinen Sinn mit Blick auf Piraterie machen soll, müsste ich individuelle Signaturen für jeden Kunden separat erstellen und in die Dateien einbauen. Das wäre ein höllischer Aufwand :)

  • Ich glaube ihr denkt zu kompliziert. Es wäre ja ohne weiteres möglich für jeden Käufer automatisiert in der Definition minimale Unterschiede einzubauen, also das bestimmt Töne z.B eine ms verzöger ansprechen, oder bestimmte Töne ein halbes Herz höher oder tiefer gestimmt sind. So was hört niemand, man kann es aber sehr wohl messen, egal wie die Aufzeichnung erfolgte.

    Wenn es nur um den Nachweis geht ob ein Stück mit einem bestimmten Set gespielt wurde, dann reicht im Grunde schon ein Nachspielen um das zu ermitteln.

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  • Ich behaupte einmal ein Wasserzeichen welches unbemerkt ist, hätte keinen Nutzen. Jemand würde einfach sein Set teilen. Wenn er jedoch über das Wasserzeichen Kenntnis hat, dann überlegt er sich eine Weitergabe dreimal.

    Der Rheinwerk Verlag macht es so schon immer in seinen PDF. Jedes PDF hat eine einmalige Signatur die nciht entfernt werden kann, aber eindeutig auf den Käufer zurückgeführt werden kann. Alleine schon dieses Wissen würde mich davon abhalten auch einem guten Bekannten mal eine Kopie zu geben, weil ich eben nicht weiß was er damit tut. Am Ende ist natürlich die Frage ob es juristisch etwas beweisen würde. Behauptet der Hersteller eine verbotene Weitergabe und die Gegenseite behauptet die Daten wurden ohne seine Kenntnis kopiert oder gestohlen, dann wird keiner von beiden etwas beweisen können.

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