Wie funktioniert eigentlich das Bezahlen der Umsatzsteuer beim Kauf von Sample Sets in den USA oder England?

  • Die Diskussion zu den Wintersales 2021 hat mich zu folgender Frage geführt (Falls sie nicht hierher gehört, bitte geeignet verschieben):


    Wie funktioniert eigentlich das Bezahlen der Umsatzsteuer beim Kauf von Sample Sets in den USA oder England (oder allgemein im EU-Ausland)?

    Angenommen, ich interessiere mich für "Notre Dame de Metz Cavaillé-Coll" zum Preis von $499 (https://www.hauptwerk.com/milandigitalaudio/).

    Da ich die Software per download bekomme, habe ich keine anfassbare Ware, Zoll entfällt also.

    Aber wie bekommt der deutsche Fiskus nun die Umsatzsteuer?

    Die ist doch in den $499 noch nicht drin?

    Ist die amerikanische Umsatzsteuer schon drin?

    Meldet milandigitalaudio die zu entrichtende Steuer an den deutschen Fiskus? Oder muß ich das in meiner Steuererklärung tun?

    Wie ist der praktische Ablauf / die praktische Abwicklung bei Bezahlung z.B. mit Paypal?


    Ich könnte natürlich auch hier https://www.hauptwerkshop.de/produkt-katego…-digital-audio/ für 470€ bestellen, aber dann würde ich ja nicht das Free Instrument aus der Black Friday-Aktion bekommen.

    Bin sehr neugiering auf Eure Erfahrungen :)

  • Ist die Frage, wie sowohl Douglas als auch MDA das handeln. Wenn ich eine Sales-Aktion mache, können (aber nicht müssen!) die Vertriebspartner die Sales-Konditionen natürlich auch Ihren Kunden anbieten. Ob MDA das auch so handhabt, weiß ich nicht.

  • Soweit ich weiß, betreibt MDA für Kunden aus der EU eine extra Shopseite, in der dann Preise MIT USt ausgewiesen werden. MDA führt die dann an die EU ab.

    Interessanter Hinweis. Ist damit dieser Verweis an europäische Händler gemeint? --> http://www.hauptwerk.com/dealers/

    Die Ausführungen zur Kleinunternehmerregelung kann ich nicht so ganz in praktisches Handeln umsetzen.

    Also interessiert mich weiterhin eine Antwort auf meine grundsätzliche Frage, denn ich liebäugele auch mit anderen Sample Sets z.B. von Forest Pipes, Silver Octopus oder Evensong, also:

    Wie bekommt der deutsche Fiskus nun die Umsatzsteuer bei Bestellung im EU-Ausland mit Lieferung per Download, also ohne extra Datenträger wie z.B. USB-Stick?

    Die ist doch im $Preis (oder englische Pfund) doch nicht drin?

    Ist die amerikanische / englische Umsatzsteuer mit drin?

    Meldet der Sample-Set-Verkäufer die zu entrichtende Steuer an den deutschen Fiskus? Oder muß ich das in meiner Steuererklärung tun?

    Wie ist der praktische Ablauf / die praktische Abwicklung bei Bezahlung z.B. mit Paypal?

  • Angenommen, ich interessiere mich für "Notre Dame de Metz Cavaillé-Coll" zum Preis von $499 (https://www.hauptwerk.com/milandigitalaudio/).

    Da ich die Software per download bekomme, habe ich keine anfassbare Ware, Zoll entfällt also.

    Aber wie bekommt der deutsche Fiskus nun die Umsatzsteuer?

    Ich muss gestehen, dass ich mir bei so etwas noch nie Gedanken gemacht habe. Ich sehe ein digitales Produkt und kaufe es mir. Damit ist die Sache für mich erledigt. Ich gehe davon aus, dass der Händler sofern er mich als Kunde annimmt, sich auch um die Steuerrechtlichen Angelegenheiten kümmert. Bei digitaler Ware gibt es ja keine Lieferung oder ähnliches. Daher wird man wohl auch nicht irgendwie Probleme damit bekommen als privater Endkunde der einmalig etwas kauft. Wenn das ganze natürlich Gewerblich ist wäre ich schon vorsichtiger.

    Melodeum.de - Wissenswertes zu Harmonium

  • Ich muss gestehen, dass ich mir bei so etwas noch nie Gedanken gemacht habe.

    Hmmm,möglicherweise denke ich viel zu kompliziert. Dann frage ich mal einfacher.

    Zahle ich bei meinem obigen Beispiel am Ende nur die $499 (umgerechnet in Euro), oder kommen da noch 19% drauf?

  • Zahle ich bei meinem obigen Beispiel am Ende nur die $499 (umgerechnet in Euro), oder kommen da noch 19% drauf?

    Der Händler bucht in seiner Währung ab bzw. du zahlst den Betrag über PayPal in seiner Währung. Wenn deine Währung jedoch eine andere ist, dann kann der Kreditkartenabieter/PayPal dafür Wechselgebühren verlangen (was sie auch häufig tun). Aber eine Mehrwertsteuer ist da nicht drinnen, aber vermutlich eine Steuer die dort gilt.

    Melodeum.de - Wissenswertes zu Harmonium

    • Offizieller Beitrag

    Diese Frage kann man nicht so pauschal beantworten und schon gar nicht einfach.

    Es sind bei Käufen im Ausland mindestens folgende Fälle zu unterscheiden:
    1. Software auf Datenträger oder Software als Download
    2. EU Ausland oder nicht EU Ausland
    3. Käufer ist Privatperson oder Käufer ist Unternehmer

    Hierbei sind alle Kombinationen der genannten Fälle möglich. Es gibt demnach mindestens 2³ = 8 Kombinationsmöglichkeiten.
    Es kommt also genau darauf an, welche Kombination auf Dich zutrifft.

    zu 1:
    Software, die auf Datenträger geliefert wird (USB-Stick, CD...) ist auf jeden Fall beim Zoll anzumelden! Meines Wissens fällt aber bis 150 € keine Zollgebühr an. Anmelden muss man das aber trotzdem zwingend. Bei reinem Download entfällt die Anmeldung bei Zoll.

    zu 2:
    Innerhalb der EU ist der Verkäufer verpflichtet, eine Rechnung mit Umsatzsteuer des Landes auszustellen, in das verkauft wird. Der Verkäufer muss diese Umsatzsteuer direkt kassieren und, soweit ich weiß, direkt an das entsprechende Land abführen. Bei Kauf im nicht EU Ausland ist der Verkäufer dazu nicht verpflichtet.

    zu 3:
    Wenn der Käufer Unternehmer ist, kauft er direkt netto im Ausland ein. Er ist dann aber verpflichtet, die anfallende Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt zu melden und zu bezahlen! Über die Umsatzsteuer Voranmeldung kann er sich die angefallene Umsatzsteuer dann wieder vom Finanzamt zurückholen. Diese beiden Schritte dürfen nicht einfach weggelassen werden! Es hängt dann aber auch noch davon ab, um was für eine Art von Unternehmen es sich handelt. Ein Kleinunternehmer wird anders behandelt. Soll das Sampleset also für berufliche Tätigkeit als Organist angeschafft werden, dann ist ratsam, sich nochmal ganz genau zu informieren (evtl. Steuerberater).
    Ist der Käufer eine Privatperson, dann wird nicht von ihm verlangt, selbständig die Umsatzsteuer an das deutsche FA abzuführen. Es ist dann vermutlich eher so, dass man automatisch die Umsatzsteuer des Herkunftslandes beim Onlinekauf bezahlt, sofern der Verkäufer nicht ein spezielles System für Verkäufe in die EU eingerichtet hat.

    Ich bin aber kein Experte und übernehme keine Gewähr für meine Aussagen. Zudem ist das äußerst unvollständig dargestellt.
    Es ist kompliziert! Aber - wo kein Kläger, da kein Richter. Deswegen wünsche ich Dir für Dein Kaufvorhaben Hals- und Beinbruch, oder sollte man besser sagen "gut Knast"? 8o

  • Software, die auf Datenträger geliefert wird (USB-Stick, CD...) ist auf jeden Fall beim Zoll anzumelden! Meines Wissens fällt aber bis 150 € keine Zollgebühr an. Anmelden muss man das aber trotzdem zwingend. Bei reinem Download entfällt die Anmeldung bei Zoll.

    Die Frage wie der Zoll auf einen Datenträger reagieren würde ist aber spannend. Im Grunde schaut der Zoll ja primär die üblichen Verdächtigen an wie "Geschenke" aus China. Die USA ist ja ein eher vertrauenswürdiger Absender und bei einem Datenträger wird man sich wohl wenig Mühe machen genauer hinzusehen. Natürlich gibt es wohl auch aus den USA gewisse Warentypen die genauer angeschaut werden. Aber bei einem Datenträger hat man ja im Zweifel einen Warenwert von 1-10 Euro. Lizenzen oder Nutzungrechte an einer Software kann der Zoll ja nicht bewerten, da diese im Grunde keinen Gegenwert haben.

    Melodeum.de - Wissenswertes zu Harmonium

    • Offizieller Beitrag

    Aber bei einem Datenträger hat man ja im Zweifel einen Warenwert von 1-10 Euro. Lizenzen oder Nutzungrechte an einer Software kann der Zoll ja nicht bewerten, da diese im Grunde keinen Gegenwert haben.

    Sobald ein greifbarer Gegenstand versendet wird, handelt es sich um zu verzollende Ware. Der Warenwert ergibt sich dann aus dem Rechnungsbetrag. Es ist also nicht nur der Datenträger zu verzollen, sondern auch der Wert der Software. Selbst ein leerer Datenträger im Wert von 1,- € muss angemeldet werden. Darauf muss dann aber m. W. nichts bezahlt werden. Die Sendung gar nicht anzumelden, kann gut gehen, oder halt auch nicht. Keine Ahnung was passiert, wenn sie bei einer Stichprobe doch ertappt wird. Könnte vielleicht deutlich teurer werden als 1,- €.

  • Der Warenwert ergibt sich dann aus dem Rechnungsbetrag.

    Ja, aber was ist in den üblichen Fällen wo ich eine Windows Lizent kaufe für 299 Euro und zusätzlich einen USB Datenträger für 25 Euro dazu bestelle auf welchem die Software dann drauf ist? Dann hätten wir ja die Frage ob der Warenwert nun die 299€+ 25€ ist, oder in dem Paket nur ein Datenträger im Wert von 25€ liegt :)

    Melodeum.de - Wissenswertes zu Harmonium

    • Offizieller Beitrag

    Dann hätten wir ja die Frage ob der Warenwert nun die 299€+ 25€ ist, oder in dem Paket nur ein Datenträger im Wert von 25€ liegt

    Der Warenwert sind natürlich 324,- €. Die Software wird doch in einem Päckchen verschickt! Ob die dann auf dem Datenträger drauf ist, oder hexadezimal codiert auf dem Packpapier aufgedruckt ist zum Abtippen, spielt dabei keine Rolle. ^^