Spieltisch Interface

  • Rein rechtlich ist es nur von Belang wenn die Hütte abbrennt oder jemand dabei liegen bleibt. ...stimmt... Der Privatmann haftet in vollem Umfang, auch wenn er die Risiken nicht abschätzen kann...soweit sind wir auf einem Nenner.

    • Offizieller Beitrag

    Siehste, damit haftet der Privatmann vollumfänglich. Hingegen die Elektro GmbH höchstens mit ihrem Stammkapital von bspw. 25.000,- Euro haften muss :D

    Also hab ich´s besser, wenn meine Hütte durch Michaels Orgel-Interface abgefackelt wird, als durch einen Markenstaubsauger.

  • Beim Stammkapital sind es dann mindestes 25.000 Euronen...es sei denn es wär eine Elektro GbR oder eine Elektro KG...dann geht es auch da ans private. Im dümmsten Fall wäre es eine Elektro GmbH &Co.Kg...da ist kaum was zu kriegen.
    Nee quatsch beiseite...wenn er das Teil mit Giesharz ausgiest ist alles unproblematisch.

  • Zitat

    Siehste, damit haftet der Privatmann vollumfänglich. Hingegen die Elektro GmbH höchstens mit ihrem Stammkapital von bspw. 25.000,- Euro haften muss :D


    Auch die Elektro GmbH haftet mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Das kann deutlich mehr sein, als irgendwann einmal Stammkapital eingezahlt wurde, das kann aber auch deutlich weniger sein, wenn das Stammkapital verbraucht wurde.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    http://de.wikipedia.org/wiki/Stammkapital

    Die GmbH haftet mit ihrem Stammkapital.


    Nicht umsonst wird die GmbH auch "Gesellschaft mit beschissener Haftung" genannt. Das Gesellschaftsvermögen ist unerheblich. Eine GmbH die ihr Stammkapital einfach so "verbraucht" hat, hat gegen geltendes Recht verstoßen. In dem Fall wären dann die Geschäftsführer aber mit ihrem Privatvermögen in der Haftung (falls diese welches haben sollten).

    Kaum etwas ist unsicherer als eine GmbH - so seriös diese Bezeichnung auch vielen erscheinen mag. Wer am Rande des gerade noch Legalen krumme Geschäfte betreiben will, der kauft sich eine bereits fertig gegründete GmbH-Hülle. Damit kann er sofort loslegen, ohne irgendeine Gründungsphase abwarten zu müssen. GmbHs zu verkaufen ist ja nicht verboten. Dann geht er lukrativen, riskanten Geschäften mit 6- oder 7-stelligen Summen damit nach und haftet wenn´s dumm läuft mit 25.000,- Euro. Solange die Geschäftsführer sich offiziell nichts zu Schulden kommen lassen ist das vollkommen in Ordnung. Allerdings wenn sie nicht klug genug gehandelt haben, ist das GmbH-Gesetz auch ziemlich erbarmungslos gegen sie.

    Wer etwas bei großen Konzernen oder Handelsketten kauft, der sollte auch mal genau hinsehen, bei wem er kauft.

    Ein bekanntes Unternehmen namens MAX RIESE AG (frei erfunden) gründet in der Regel weitere Tochterunternehmen namens MAX RIESE GmbH, MAX RIESE Vertriebs GmbH, MAX RIESE Verbrauchermarkt GmbH usw. die rein rechtlich völlig eigenständige Unternehmen sind. Dort werden dann die riskanteren Aktivitäten durchgeführt und da nimmt man auch oft nur 25.000,- € Stammkapital, selbst wenn Millionen bewegt werden. Geht etwas schief, dann ist diese Tochter GmbH eben Pleite was solls, dann gründet man wieder andere Tochter GmbHs mit ähnlichen Namen. Die MAX RIESE AG bleibt derweilen immer schön strahlend sauber :D
    Also wo hat man wirklich gekauft wenn man bei MAX RIESE kauft :/

    (Soll jetzt aber keine Anleitung zum Nachahmen gewesen sein)

    Zitat

    Original geschrieben von martin


    Müssen Gewerbebetriebe nicht irgendwelche Versicherungen haben?


    Im Beispiel der GmbH besteht m.W. lediglich eine Sozialversicherungspflicht der Geschäftsführer, da diese wie Angestellte behandelt werden. Es muss also Kranken- und Arbeitslosenversicherung usw. abgeführt werden, je nach dem wie groß das Gehalt ist, dass die Geschäftsführer sich selbst genehmigen. Natürlich müssen auch die dicken Geschäftswagen versichert werden, wie jedes andere Fahrzeug auch. Aber eine Versicherung, die Schäden von Kunden abdecken würde ist nicht nötig. Dafür gibt es ja das Stammkapital.

  • Sorry Mike,
    aber irgendwie widersprechen so ziemlich alle Deine Kernaussagen dem, was ich einst in mehreren Semestern Handels- und Gesellschaftsrecht gelernt habe.

    Da wir hier ein Orgelforum sind, möchte ich das nicht ewig auswalzen sondern dem interessierten Leser empfehlen, den § 13 II GmbHG nachzuschlagen, der eindeutig normiert, dass die GmbH (nur) mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet (bzw. die Haftung auf selbiges beschränkt ist).

    Auch haben wir hier ein (weiteres) Beispiel, dass man Wikipedia nicht unbeschränkt trauen sollte, gerade was juristische Themen betrifft. Allein schon der Vergleich der von Dir zitierten (falschen) Aussage unter dem Stichwort "Stammkapital" bei mit der (richtigen) Erläuterung unter
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellsch…_Gesellschafter
    sollte das deutlich machen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original geschrieben von pfifferling

    Da wir hier ein Orgelforum sind, möchte ich das nicht ewig auswalzen sondern dem interessierten Leser empfehlen, den § 13 II GmbHG nachzuschlagen, der eindeutig normiert, dass die GmbH (nur) mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet (bzw. die Haftung auf selbiges beschränkt ist).

    Grundsätzlich hast du schon Recht.

    Das mag ja sein, allerdings ist die Haftung ja nur dann höher, wenn das Gesellschaftsvermögen auch tatsächlich höher als das Stammkapital ist. Davon kann man aber nicht ausgehen, denn diese Information liegt einem in der Regel garnicht vor, wenn man eine Geschäftsbeziehung mit einer GmbH eingeht. Hingegen ist die Höhe des Stammkapitals beim Handelsregister in Erfahrung zu bringen. Das Stammkapital sollte eigentlich potenziellen Gläubigern ständig als Mindestsicherheit zur Verfügung stehen. Haben die Geschäftsführer dieses verbraucht, dann haben sie ein ernstes Problem.

    Meine Kenntnisse entstammen auch nicht der trockenen Schulbank, sondern der eigenen Erfahrung als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Und da lernt man im Umgang mit anderen Firmen schnell, dass eine GmbH "Ratten und Mäuse" hat.

    Es ging hier auch mehr darum zu verdeutlichen, dass man auf die Haftung einer Firma, speziell z.B. einer GmbH eben oft pfeifen kann. In diesem Fall des Orgelinterfaces von Michael wäre er also besser beraten, dieses mit einer GmbH zu vertreiben, als z.B. als Einzelunternehmer. Er wäre dann voraussichtlich deutlich niedriger in der Haftung, wenn durch sein Interface einem Käufer des selbigen die Hütte abbrennt.

    Als gelernter Elektrotechnik/Informatik-Ingenieur bin ich aber nach wie vor der Überzeugung das seine Konstruktion sicher genug ist, dass das wohl nicht passieren wird.

    Aber natürlich ist das hier auch rein spekulativ, da er offensichtlich nicht vor hat, sein Interface zu verkaufen.

    Immerhin hat sein Thema doch für eine rege Diskussion gesorgt, die ich an anderen, orgelspezifischeren Stellen im Forum manchmal etwas vermisse.
    Außerdem ist es ja nicht verboten auch in einem Orgelforum etwas fürs Leben zu lernen :D