• Wenn ich mir den Trafo ansehe, dann kann man fast ausschließen, dass etwas anderes die Ursache war. Zumindest bei den Strömen die da fließen hätte es an anderer Stelle auch qualmen müssen.

    Durch das Bewegen kann durchaus die Isolation beschädigt worden sein. Der Kupfer ist ja nu dünn beschichtet und über die Jahrzehnte wird das eben spröde und kann bei Erschütterungen reißen, abfallen und dann haben die Drähte irgendwann einen Kontakt.

    Die Frage ist nun was mit der Elektronik dahinter bei so etwas passiert. Fließen am Ende des Trafos überhaupt noch Ströme raus bei so was?

    Eine weitere Frage die ich mir persönlich stelle ist aber auch: Möchte ich zukünftig einen Holzkasten mit fragwürdigen elektronischen Zustand bei mir in der Wohnung betreiben wollen und wenn ja wie sieht der Brandschutz aus?

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    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Wicklung einen Kurzschluss hat gibt der Trafo keine Spannung mehr ab.

    Isolation ist Lack. Die Spule ist an Lötösen angeschlossen und außen ist an Isolierungen nichts brüchiges zu sehen.

    Wenn ein Endtransistor einen Kurzschluss hat qualmt es dort wenn überhaupt nur kurz.

    Hat er Null Ohm nimmt er keine elektrische Leistung auf. Der Spannungsabfall bei fließendem Strom ist nahezu Null.

    Einzig der Trafo mit seinem Innenwiderstand erzeugt eine Leistung. Die ist begrenzt durch die Größe des Eisenkerns. D.h. er kann bei vollem Strom die Spannung nicht mehr zur Verfügung stellen. Sie bricht etwas zusammen. Durch den andauernden Kurzschluss-Stom wird die Wicklung heiß.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Trafo nach dem neu Wickeln nicht brummen soll, muss die Wicklung mit einem speziellen Lack getränkt und eingebrannt werden. Ist das sauber gemacht, dann brummt er vielleicht nicht, sondern pfeift nur. ^^

    Ich weiß nicht, ob man nicht billiger eine neue alte Sakralorgel kauft.

  • Ich weiß nicht, ob man nicht billiger eine neue alte Sakralorgel kauft.

    Als Bastelprojekt taugt das schon noch sehr gut weil man viel lernen kann. Wobei ich an einem Trafo nicht basteln würde. Die Teile kosten einige Euro beim Fachhändler, gleichzeitig besteht da aber auch extreme Lebensgefahr und Brandgefahr. Dann würde ich selbst wenn es den passenden Trafo nicht gibt eine Schaltung bauen die den gewünschten Ausgang eben anbietet.

    BTW eigentlich dürfte das Gerät überhaupt nicht mehr von Lehrling in Betrieb genommen werden. Bei einem Eingriff in ein Gerät erlischt die Betriebserlaubnis und ein geschulter Elektrotechniker müsste sicherstellen dass dieses Gerät allen Vorschriften entspricht zur Sicherheit und Störsicherheit. Klar am Ende des Tages juckt es keinen was man Zuhause treibt, bis zu dem Moment wo etwas passiert oder etwas anderes gestört wird. Im Zweifel wenn etwas passiert, also z.B das Haus abbrennt, dann bezahlt keine Versicherung wenn die Ursache ein Gerät war an dem ein Laie herumgelötet hat.

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    • Offizieller Beitrag

    So gesehen dürfte auch kaum einer von uns einen selbstgebauten Spieltisch betreiben. Man kann auch grundsätzlich davon ausgehen, dass eine Versicherung niemals zahlen wird. Sollte man doch einen plausiblen Grund finden, weswegen die Versicherung vor Gericht zur Zahlung verurteilt wird, dann hat man großes Glück gehabt. ;)

  • So gesehen dürfte auch kaum einer von uns einen selbstgebauten Spieltisch betreiben

    Das ist ein spannendes Thema. Wenn ich einen Mikrocontroller nehme und an einen der Pins einen Schalter anschließe, ist dies dann eine Elektrische Anlage die ich baue oder eine Zweckentsprechende Nutzung einer bestehenden Anlage. Da kann man sich juristisch wohl durch alle Instanzen streiten. Ich persönlich sehe so etwas aber nicht als Eingriff in ein System, genau so wenig wie die Betriebserlaubtnis eines Computers nicht erlischt wenn man einzelne dafür vorgesehenen Komponenten austauscht. Aber es ist eben doch etwas anderes als eine Platine aktiv zu verändern.

    BTW Wenn man es tatsächlich schaffen sollte über einen Pin der 3,3V mit maximal 25mA Leistung sich umzubringen, dann kann man das wohl tatsächlich in die Kategorie natürliche Auslese einteilen :P

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  • @ Haralder, die Betriebserlaubnis einer Orgel erlischt?

    Ja, im Grunde muss jedes Gerät was bei uns in den Verkehr gebracht wird eine Betriebserlaubnis haben, also allen Anforderungen diverser Normen entsprechen. Wenn man nun an diesem Gerät Veränderungen vornimmt, dann erlischt diese Erlaubnis. Im Grunde wäre die Folge dass du deine Orgel für die du bestimmt keine Erlaubnis hast nicht an einen dritten verkaufen dürftest.

    Ich finde man muss bei solchen Sachen immer schauen was die eigenen Fähigkeiten sind und was man sicher machen kann. Ich habe immer kein gutes Gefühl wenn jemand in einem Forum schreibt seinen Sicherungskasten tauschen zu wollen und dann solche Fragen stellt wie "Wie erkenne ich die Masse" :P

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    genau so wenig wie die Betriebserlaubtnis eines Computers nicht erlischt wenn man einzelne dafür vorgesehenen Komponenten austauscht.

    Täusch Dich da nur nicht. Eine Betriebserlaubnis in dem Sinne gibt es für solche Geräte gar nicht. Es ist ja kein anzumeldendes Kraftfahrzeug. Wenn Du aber etwas mit einem Microcontroller bastelst oder auch nur eine Karte in einen PC steckst, dann bist Du in dem Augenblick Hersteller des Systems und für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Vornehmlich hast Du dafür zu sorgen, dass Dein Gerät CE konform ist. Sollte sich irgend jemand durch Emissionen gestört fühlen, dann bist Du als Hersteller der Mops.Letztlich kann man ohne sauteure CE Prüfung nie wissen, wie sich ein System bei Änderungen gegenüber einem geprüften Muster verhält. Ein Karte mit CE in einen PC mit CE zu stecken bietet keine Gewähr, dass das Gesamtsystem CE Konform ist.
    In der Praxis geht es natürlich meistens gut und man bekommt keinen Ärger. Aber ganz sicher kann man sich ohne Messungen nicht sein.

  • Zumindest wurde ja schon gerichtlich in mehreren Fällen ermittelt, dass eine Garantie nicht beschränkt wird wenn man Komponenten tauscht. Die Frage ist natürlich ob z.B ein Arbeitsspeicher ein in sich geschlossenes System ist oder nicht. Im Grunde kommunizieren diese in sich geschlossenen Komponenten ja über feste Schnittstellen miteinander.

    Im gewerblichen Umfeld wo ja VDE Prüfungen und alles notwendig sind wäre natürlich die Frage ob man dort so einfach mal eine Festplatte tauschen dürfte. Aber dann stellt sich auch die Frage ob man am Kopierer die Kartusche mit Chip tauschen dürfte... Am Ende macht jeder sein Ding... Und eine VDE Prüfung nach dem tausch eines Toners wäre ja auch nun quatsch...

    Spannend wäre die Frage wenn ich einen PC umbaue und diesen dann verkaufe. Hafte ich dann für die Betriebssicherheit?

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    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du etwas selbst Gebautes oder Umgebautes verkaufst, bist Du der Hersteller und haftest für Schäden, die durch Sicherheitsmängel entstehen. Du musst es noch nicht mal verkaufen. Es reicht schon, wenn ein Freund oder Einbrecher vorbei kommt und daran z. B. einen elektrischen Schlag erleidet. Die Einhaltung der VDE Bestimmungen muss nicht gesetzlich vom Hersteller geprüft und nachgewiesen werden. Es reicht, wenn Du bei einem späteren Streitfall nachweisen kannst, dass das Gerät nach den geltenden Sicherheitsbestimmungen hergestellt wurde. Also wenn Du Dich dabei nach den Normen der VDE richtest und das dokumentierst, kann eigentlich nicht viel passieren.
    Garantie und Änderungen ist wieder ein ganz anderes Thema. Eine Karte oder Speicher in einen PC zu stecken ist heute anerkanntermaßen kein Verstoß gegen Garantiebedingungen mehr. Da hast du recht.

    • Offizieller Beitrag

    m.W. wird eine Beriebserlaubnis nur für zulassungspflichtige Gegenstände z.B. KFz oder KFz-Teile ausgestellt.

    PKWs darf man selbst reparieren, nur Veränderungen dürfen an Bauteilen, die in der Art und Beschaffenheit durch eine Betriebserlaubnis festgelegt sind, nicht verändern.

    Anders die Gewährleistung die durch unsachgemäßen Eingriff in einen Gegenstand / Sache, erlischt.

    Erfolgt durch eigenen privaten Eingriff in ein Gerät ein Schaden (Brand/Überschwemmung/Gasexplosion) wird der Verursacher ermittelt und zum Schadensausgleich herangezogen und bestraft.

    • Offizieller Beitrag

    Außer bei Kraftfahrzeugen ist auch bei Luftfahrzeugen und wahrscheinlich Schiffen eine Betriebserlaubnis nötig. Sicherlich bei einer Reihe von funktechnischen Geräten und vermutlich auch bei vielen medizintechnischen Geräten. Man kann bei unserer Bürokratiewut gerade noch froh sein, wenn man keine Betriebserlaubnis für seinen Goldhamster oder seine Ehefrau vorlegen muss. Wobei Letzteres manchmal nicht schlecht wäre, wenn es zumindest zeitweise aus dem Verkehr gezogen würde. 8o

  • Sicherlich bei einer Reihe von funktechnischen Geräten und vermutlich auch bei vielen medizintechnischen Geräten.

    Bei allem was Funkt in irgendeiner Art muss eine Erlaubnis vorliegen und auch wenn man an solchen Geräte Privat etwas verändert erlischt diese. Gerade da kann es für den Privatmann/frau auch sehr schnell teuer werden. Wenn der Messwagen vor dem Haus steht und man deinen Wlanrouter findet der mit einer freien Firmware plötzlich ein Netz stört, dann kann das neben dem Bußgeld auch Schadenersatz zu folge haben welchen man den Rest seines Lebens zahlen wird.

    Gerade bei einer Wlan Firmware kann man ganz schnell Frequenzen nutzen die hier nicht genutzt werden dürfen und da sind die Behörden extrem Unlustig.

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  • Ouf...Jetzt muss ich erst, nach solchen umfangreichen Überlegungen, ein Glas "Rote Vitamine" absorbieren<X

    Dafür brauche ich keine Betriebserlaunis, oder? -natürlich auf meine eigenverantwortung-

    Ich melde mich...