• Offizieller Beitrag

    Ich bin etwas hin- und hergerissen. Auf der einen Seite sind die Gesetze teils praxisfremd schützen aber. Auf der anderen Seite hätte ich es auch nicht so gerne wenn jemand mein Patent benutzt und

    * zum eigenen Nutzen nachbaut

    * mit dem Nachbau Geld verdient

    Mit Noten entgeht dem Urheber ca 0,8 Cent für jedes gedruckte oder kopierte a4 Notenblatt.

    Da würde ich für eine Alt- oder Tenorstimme auch kopieren. Davon stirbt der nicht

  • Mit Noten entgeht dem Urheber ca 0,8 Cent für jedes gedruckte oder kopierte a4 Notenblatt.

    Da würde ich für eine Alt- oder Tenorstimme auch kopieren. Davon stirbt der nicht

    Richtig, auf der anderen Seite wenn das 1000 Leute x 0,8 Cent machen, dann hast du einen Betrag den der das vom Gesetzgeber definierte Existenzminimum im Monat von etwas über 800 Euro sehr nahe kommt.

    Ich persönlich möchte schon die Freiheit haben etwas an meinen Werken zu verdienen, aber auch diese Gemeinfrei anzubieten ohne Probleme. Leider scheint es aber wie immer zu sein, die Großen profitieren mehr als die kleinen. Also beim Franz Müller der eine kleine Kantate geschrieben hat wird weniger ankommen als bei einem Popstar.

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  • Die GEMA muss ja auch unterhalten werden.....

    Die GEMA ist schon nicht schlecht, wenn sie eben auch andere Aufgaben übernehmen würde. Versuche mal den Urheber für ein Stück zu ermitteln, da bekommst du keine Hilfe. Ich finde wer Gebühren eintreibt, der sollte auch die Pflicht haben den Nutzern dabei zu helfen die Fragen betreffend Rechtsansprüche zu klären und vor allem muss eine Verwertungsgesellschaft mit der Zeit gehen.

    Medien funktionieren heute nicht mehr wie 1690.

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  • Für die Kirchen existieren eigene Verträge zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Noten. Diese regeln ihre Verwendung im Gottesdienst und kirchlichen Veranstaltungen gottesdienstlicher Art. Ich gebe hier zwei links, die die Rechtslage für die katholische und evangelische Kirche darlegen:

    https://www.service-ekiba.de/urheber-verlag…eren-von-noten/

    https://recht.drs.de/fileadmin/user…usikedition.pdf

    Die hier diskutierte Frage nach "Wendekopien" erhält in beiden Dokumentationen die eindeutige Antwort: Ja, sie sind im kirchlichen Rahmen in Gottesdiensten erlaubt. Wer also beim Gottesdienst Literatur aus den eigenen oder gemeindeeigenen Noten spielt und aus Praktikabilitätsgründen Kopien erstellt, damit er nicht umblättern muss, befindet sich wohl auf der sicheren Seite. Wer Orgelkonzerte geben möchte, befindet sich hier in einer schwierigeren Situation. Oft findet man deshalb auch die Ankündigung einer musikalischen Andacht, bei der dann die Musik eine zentrale Rolle spielt, die aber als Gottesdienst angesagt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Für die Kirchen existieren eigene Verträge zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Noten. Diese regeln ihre Verwendung im Gottesdienst und kirchlichen Veranstaltungen gottesdienstlicher Art. Ich gebe hier zwei links, die die Rechtslage für die katholische und evangelische Kirche darlegen:

    https://www.service-ekiba.de/urheber-verlag…eren-von-noten/

    https://recht.drs.de/fileadmin/user…usikedition.pdf

    Die hier diskutierte Frage nach "Wendekopien" erhält in beiden Dokumentationen die eindeutige Antwort: Ja, sie sind im kirchlichen Rahmen in Gottesdiensten erlaubt. Wer also beim Gottesdienst Literatur aus den eigenen oder gemeindeeigenen Noten spielt und aus Praktikabilitätsgründen Kopien erstellt, damit er nicht umblättern muss, befindet sich wohl auf der sicheren Seite. Wer Orgelkonzerte geben möchte, befindet sich hier in einer schwierigeren Situation. Oft findet man deshalb auch die Ankündigung einer musikalischen Andacht, bei der dann die Musik eine zentrale Rolle spielt, die aber als Gottesdienst angesagt wird.

    Die Rechtslagen der Evangelischen und Katholischen Kirche sind im jeweiligen Vertrag festgelegt und dürfen nicht verallgemeinert werden.

    Offensichtlich haben beide großen Kirchen Verträge geschlossen um das Kopieren ausgelöst von Einzelpersonen in den Griff zu bekommen. Das ist eine sehr gute Lösung und kostet Geld.

    Die NAK hat auch generelle Verträge abgeschlossen die nicht so weitgehend ausgelegt sind. Sie beinhalten im Vordergrund die generelle Nutzung von Noten im öffentlichen Gottesdienst.

    Am besten erkundigt man sich im jeweiligen Kirchenrat oder Büro bevor man ungenehmigte Kopien nutzt oder unangemeldete Konzerte durchführt

  • Ich hatte vor einiger Zeit mal ein dummes Problem betreffend dem Urheberrecht. Die Frage die die folgende:

    Der Chor hat ein Stück ganz regulär erworben und möchte dieses nun vom originalen Notenblatt aufführen. Jedoch nicht in der notierten Tonart sondern transponiert in eine tiefere Lage. Nun war die Frage ob dies zulässig ist oder eine genehmigungspflichtige Bearbeitung darstellt. In der ersten Anfrage an den Rechteinhaber (VG Musik) kam die Rückmeldung das die Noten nicht dupliziert werden dürften. Nachdem ich aber sagte das die originalen Noten von den Musikern direkt von diesem Transponiert werden würden ohne etwas daran zu verändern war eine gewisse Ratlosigkeit im Raum... Die Antwort "So lange die verwendeten Noten Originale sind ist dies wohl in Ordnung" zeigt recht gut wie gut so was geregelt ist und die Rechteinhaber durchaus die Situation nicht juristisch immer bewerten können. Zumindest war diese Antwort ja die juristische Legitimation für diesen Fall :)

    Musikstück soll transponiert werden?

    Dann mach es doch einfach. Und vertausche im Satz Tenor und Bassstimme an unkritischen Stellen. Und dann einen schönen Ausdruck mit einem Notensatzprogramm. Ganz wichtig: Rechts oben den Komponisten benennen, darunter Bearbeitung: Haralder!

    Fertig ist die Laube. Evtl. unter noch der Vermerk, dass die Bearbeitung als Gemeinfrei zur Verfügung gestellt wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Mikelectric (16. April 2022 um 05:17) aus folgendem Grund: Beitragstext aus Zitat getrennt.

  • Er schrieb im Zitat:

    Zitat

    Musikstück soll transponiert werden?

    Dann mach es doch einfach. Und vertausche im Satz Tenor und Bassstimme an unkritischen Stellen. Und dann einen schönen Ausdruck mit einem Notensatzprogramm. Ganz wichtig: Rechts oben den Komponisten benennen, darunter Bearbeitung: Haralder!

    Fertig ist die Laube. Evtl. unter noch der Vermerk, dass die Bearbeitung als Gemeinfrei zur Verfügung gestellt wird.

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