Hallo zusammen,
im Thread Der Sonntägliche Wahnsinn ist das Thema Urheberrecht an Noten angesprochen worden. Als Neueinsteiger in der Welt der Digitalorgel, gibt es da ein paar Dinge, die mich zu Beginn brennend interessieren.Auf einmal tauchen ganz neue Fragen auf, die für mich bisher keine Rolle gespielt haben. Da ich dazu nur vereinzelt im Forum etwas finde, würde ich gerne ein paar Fragen in den Raum stellen:
- In manchen Orgelvideos werden Noten eingeblendet. Was das Thema Urheberrecht (UHR) angeht, gilt scheinbar die Frist Lebensende des Autors + 70 Jahre. Oder verhält es sich mit neuen Ausgaben anders? Welche Rolle spielt das Datum der Veröffentlichung/Drucklegeung?
- Wenn man ein Video einstellen, oder auf contrebombard etwas veröffentlichen möchte (ohne Noten) muß ich dann auch UHRe beachten? (Ich habe zB Noten von Langlais, in denen steht "Unauthorized copying, arranging, adapting, or recording is an infringement of copyright."
- Wie ist es mit der Veröffentlichung von Stücken, bei denen das UHR noch nicht abgelaufen ist?
- Manchmal findet man auf contrebombard die Anmerkung: "mit freundlicher Genehmigung von Samplesethersteller XY". Muß ich die Hersteller um Erlaubnis fragen, bevor ich etwa ein Stück mit dessen Sampleset ins Netz stelle?
- Darf ich überhaupt Audiodateien mit Stimmauszügen, oÄ an meine Chormitglieder verteilen ohne die UHRe eines noch lebenden Autors oder Samplsetproduzenten zu verletzen?
Das sind jetzt mal die wichtigsten, bevor mir noch verrücktere Komplikationen einfallen.
Eure Meinung, Erfahrung, aber auch euer fundiertes Fachwissen zu dem Thema würde mich sehr interessieren.
Herzliche Grüße
Neapolitaner