• Hallo zusammen,

    im Thread Der Sonntägliche Wahnsinn ist das Thema Urheberrecht an Noten angesprochen worden. Als Neueinsteiger in der Welt der Digitalorgel, gibt es da ein paar Dinge, die mich zu Beginn brennend interessieren.Auf einmal tauchen ganz neue Fragen auf, die für mich bisher keine Rolle gespielt haben. Da ich dazu nur vereinzelt im Forum etwas finde, würde ich gerne ein paar Fragen in den Raum stellen:

    1. In manchen Orgelvideos werden Noten eingeblendet. Was das Thema Urheberrecht (UHR) angeht, gilt scheinbar die Frist Lebensende des Autors + 70 Jahre. Oder verhält es sich mit neuen Ausgaben anders? Welche Rolle spielt das Datum der Veröffentlichung/Drucklegeung?
    2. Wenn man ein Video einstellen, oder auf contrebombard etwas veröffentlichen möchte (ohne Noten) muß ich dann auch UHRe beachten? (Ich habe zB Noten von Langlais, in denen steht "Unauthorized copying, arranging, adapting, or recording is an infringement of copyright."
    3. Wie ist es mit der Veröffentlichung von Stücken, bei denen das UHR noch nicht abgelaufen ist?
    4. Manchmal findet man auf contrebombard die Anmerkung: "mit freundlicher Genehmigung von Samplesethersteller XY". Muß ich die Hersteller um Erlaubnis fragen, bevor ich etwa ein Stück mit dessen Sampleset ins Netz stelle?
    5. Darf ich überhaupt Audiodateien mit Stimmauszügen, oÄ an meine Chormitglieder verteilen ohne die UHRe eines noch lebenden Autors oder Samplsetproduzenten zu verletzen?

    Das sind jetzt mal die wichtigsten, bevor mir noch verrücktere Komplikationen einfallen.

    Eure Meinung, Erfahrung, aber auch euer fundiertes Fachwissen zu dem Thema würde mich sehr interessieren.

    Herzliche Grüße

    Neapolitaner

    • Offizieller Beitrag

    Google mal bitte

    https://www.nmz.de

    Dieser Artikel stellt sachkundig die derzeitige Gesetzeslage zum Thema Noten kopieren und Aufführungspraxis mit kopierten Noten vor.

    Hier nur kurz:

    Nach Paragraph 53 UrhG, Absatz 4 ist grundsätzlich jegliches Kopieren von Noten, egal ob per Fax, Papier, Scannen usw verboten.

    Selbst wenn man Noten eines Werkes abschreibt darf der abgeschriebene Notensatz nicht kopiert werden.

    Dies gilt ohne Wenn und Aber und kann nicht durch Erklärungen besonderer Umstände verändert werden

    Die gesetzliche Schutzfrist gilt allg. bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

    Aufführungen allg., auch mit Lizens kopierten Noten müssen bei der GEMA angemeldet werden.

    In dem o.a. Artikel sind die Ausnahmen für Schulische Zwecke beschrieben und beinhaltet Vordrucke für Lizensvereinbarung.

    Fazit: Auch ein im Internet eingestelltes Video darf nur gekaufte Noten oder solche mit Lizens kopiert oder gescannt zeigen.

    Das eingestellte Video im Netz ist öffentlich und bedarf eigentlich der Anmeldung bei der GEMA.

    Ob ein Video hier im Forum eingestellt als privat gilt kann ich nicht genau sagen.

  • Die gesetzliche Schutzfrist gilt allg. bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

    Das ist aber aus meiner Sicht der entscheidente Satz. Dann spricht man von gemeinfreien Werken, und IMHO ist kopieren erlaubt.

    70 Jahre nach dem Tod. Da sind wir bei Bach et al. auf der sicheren Seite. Auch bei Franck, Vierne und Widor. Reger, Karg-Elert auch.

    Nur bei Messiaen, Durufle, Langlais muss man noch warten...

    Was sagen denn die Juristen im Forum dazu?

    Hierunda male in george liste in evoltat

  • Nach Paragraph 53 UrhG, Absatz 4 ist grundsätzlich jegliches Kopieren von Noten, egal ob per Fax, Papier, Scannen usw verboten.

    Selbst wenn man Noten eines Werkes abschreibt darf der abgeschriebene Notensatz nicht kopiert werden.

    Ich denke über die rechtlichen Aspekte hinaus könnte man auch diskutieren, wie praxistauglich sowas ist. Wenn es selbst (wie im ursprünglichen Thread geschrieben) verboten ist, eine Seite zu kopieren, die man nebendran stellt um nicht blättern zu müssen, dann sind für mich die Grenzen der Sinnhaftigkeit erreicht. Da wäre ich dann eher für etwas "zivilen Ungehorsam" ;)

    Ich rede hier natürlich jetzt vor allem über Musik an der "Basis", nicht von Profikonzertmusikern. Aber wenn ich als Dorforganist niemandem zu blättern habe (wer hat das Sonntags mal eben?!), dann bin ich vielleicht juristisch nicht im Recht mir meine Seite zu kopieren, aber das würde mich auch nicht davon abhalten, es aus trotzdem zu tun...

  • Rein situativ hast Du sicher recht, rechtlich wahrscheinlich nicht.

    Aber ganz im Ernst: ich denke nicht, dass sonntags irgendein Kontrolleur in der Dorfkirche auftaucht.

    Und wenn ich nicht ganz falsch liege, dann gilt das Kopierverbot ohnehin nur für Komponisten, die noch nicht 70 Jahre tot sind. Also eigentlich nur wenige. Werden wahrscheinlich nicht so häufig gespielt. Obwohl es mir bei Messiaen und Langlais, oder auch Alain schon schwer fällt. Aber das ist ohnehin eher was für ein Konzert und nicht für den sonntäglichen Gottesdienst...

    Hierunda male in george liste in evoltat

  • Bei uns in der NAK kamen Kontrolleure Samstags in Konzerte und auch Sonntags zum Gottesdienst.

    sicher ist die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle in der Dorfkirche klein. Nur wenn, dann wird es teuer.

    Wow, das find ich echt heftig... Im Konzert, zumal wenns kommerziell/mit Eintritt ist, ja noch verständlich. Aber einen Gottesdienst zu prüfen? Die müssen ja echt Langeweile gehabt haben bei der GEMA.

    Und wenn ich nicht ganz falsch liege, dann gilt das Kopierverbot ohnehin nur für Komponisten, die noch nicht 70 Jahre tot sind. Also eigentlich nur wenige. Werden wahrscheinlich nicht so häufig gespielt. Obwohl es mir bei Messiaen und Langlais, oder auch Alain schon schwer fällt. Aber das ist ohnehin eher was für ein Konzert und nicht für den sonntäglichen Gottesdienst...

    Naja, ich spiele schon viele kleinere, zeitgenössische Komponisten (Borstelmann, Gleißner usw. aus dem Dohr Verlag). Das sind alles verlegte Stücke, die entsprechend ja auch rechtlich geschützt sind. Dass meine kopierten "Blätterhilfen" da allen ernstes rechtlich bedenklich sein sollen, obwohl ich die Ausgaben gekauft habe, macht mich wirklich bisschen fassungslos.

  • Die gesetzliche Schutzfrist gilt allg. bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

    Wobei das nicht zuverlässig ist. Ansprüche können durchaus auch noch sehr viel länger bestehen. Oft ist es schwer den aktuellen Rechteinhaber überhaupt zu finden. Ich musste auch schon einmal Ahnenforschung betreiben um von den Erben die Erlaubnis einer Bearbeitung einzuholen. Über das Stadtarchiv im Wohnort des Verfassers bin ich dann auf seine Enkel gestoßen auf welche die Rechte übergingen und die sie auch selber verwalten.

    Auch bei Stücke von Bach muss man vorsichtig sein und schauen wer das Lied zuletzt bearbeitet hat. Die Fassungen die man heute kaufen kann von seinen Werken sind in der Regel bearbeitet und daher auch wieder Geschützt von dem der die Bearbeitung vorgenommen hat. Die originalen Werke von Bach nutzen z.B entgegen heutiger Veröffentlichungen noch durchaus oft den Altschlüssel und Tenorschlüssel, daher für viele eher unbrauchbar, auch die gedruckten Fassungen von vor über 100 Jahren sind nicht wirklich schön spielbar.

    Es ist für den Privatmann*inn kaum möglich das Urheberrecht zu prüfen da die Verwertungsgesellschaften eben nur einen Teil der Rechte wahrnehmen und es gibt immer wieder Streit ob ein Werk wirklich geschützt sein kann. Beispiel ein Lied das einfach nur eine 1-4-5-1 Kadenz über 10 Minuten spielt wird wohl keine notwendige Schöpfungshöhe haben um einen Schutz zu beanspruchen.

    Wobei wir Organisten ja zumindest im Rahmen der Kirchen recht unproblematisch arbeiten können. Die Kirchen haben ja entsprechende Verträge und man kann dann öffentlich in diesem Rahmen alles spielen von dem man die originalen Noten hat und im Zuge der Improvisation und Variationen ist man ja auch recht frei. Bei einem privaten Youtube Stream sieht die Sache natürlich wieder anders aus. Übrigens sind Aufzeichnungen von Gottesdiensten mit Musik auch nicht unproblematisch. Im Zuge der Corona Pandemie war es erlaubt die Videos im Rahmen der Vereinbarungen dann einige Tage stehen zu lassen, aber im Normalfall ist ein Streaming der Musik eine extra Sache.


    Wie ist es mit der Veröffentlichung von Stücken, bei denen das UHR noch nicht abgelaufen ist?

    Ich habe selbst schon Bearbeitungen veröffentlicht, kein Problem und du hast dann eben auch den gleichen Schutz deiner Bearbeitung. Nur muss der Rechteinhaber dem zustimmen. Bei liturgischen Stücke die von jemanden geschrieben wurden der selbst kirchlich aktiv ist wird dies in der Regel sofern du sein Lied nicht versaust kein Problem sein.


    Darf ich überhaupt Audiodateien mit Stimmauszügen, oÄ an meine Chormitglieder verteilen ohne die UHRe eines noch lebenden Autors oder Samplsetproduzenten zu verletzen?

    Nein, außer du hast die Erlaubnis dazu. In der Praxis macht man es aber einfach und redet nicht darüber oder?


    Manchmal findet man auf contrebombard die Anmerkung: "mit freundlicher Genehmigung von Samplesethersteller XY". Muß ich die Hersteller um Erlaubnis fragen, bevor ich etwa ein Stück mit dessen Sampleset ins Netz stelle?

    Das kommt darauf an. Ein Hersteller hat die Rechte an seinen Werk, auch wenn es nur einzelne Töne sind. Ein Blick in die Nutzungsbedingungen klärt diese Frage aber. In der Praxis gibt es Anbieter die ihre Samples für so etwas freigeben. Andere beschränken dies für Youtube z.B auf eine maximale Anzahl an Aufrufen, andere verbieten den Einsatz in Kirchen und öffentlichen Auftritte. Zum einen kann es sein das der Anbieter diese Dinge speziell lizenzieren will, zum anderen kann auch er Vereinbarungen mit anderen haben. Beispiel die Kirchengemeinde XYZ wollen nicht das ihre Orgel in anderen Kirchen zu hören ist, sondern nur Zuhause gespielt werden darf, oder gar echte Musikstücke darauf gespielt veröffentlicht werden.

    Ganz allgemein sollte man bei Fragen einen Juristen befragen. Dieser Jurist ist im Zweifel günstiger als ein Fehler.

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    • Offizieller Beitrag

    Wobei wir Organisten ja zumindest im Rahmen der Kirchen recht unproblematisch arbeiten können. Die Kirchen haben ja entsprechende Verträge und man kann dann öffentlich in diesem Rahmen alles spielen von dem man die originalen Noten hat

    Wir in der NAK haben grundsätzlich eine Genehmigung für die von der Kirche genehmigten Notensätze für die Aufführung im Gottesdienst. Konzerte müssen gesondert angemeldet werden.

    Dennoch ist es nicht erlaubt, selbst bei vorhanden Originalnoten, aus Kopien zu musizieren.

    Bei Videogottesdienste kommen dann noch Bildrechte dazu

  • Ich hatte vor einiger Zeit mal ein dummes Problem betreffend dem Urheberrecht. Die Frage die die folgende:

    Der Chor hat ein Stück ganz regulär erworben und möchte dieses nun vom originalen Notenblatt aufführen. Jedoch nicht in der notierten Tonart sondern transponiert in eine tiefere Lage. Nun war die Frage ob dies zulässig ist oder eine genehmigungspflichtige Bearbeitung darstellt. In der ersten Anfrage an den Rechteinhaber (VG Musik) kam die Rückmeldung das die Noten nicht dupliziert werden dürften. Nachdem ich aber sagte das die originalen Noten von den Musikern direkt von diesem Transponiert werden würden ohne etwas daran zu verändern war eine gewisse Ratlosigkeit im Raum... Die Antwort "So lange die verwendeten Noten Originale sind ist dies wohl in Ordnung" zeigt recht gut wie gut so was geregelt ist und die Rechteinhaber durchaus die Situation nicht juristisch immer bewerten können. Zumindest war diese Antwort ja die juristische Legitimation für diesen Fall :)

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    • Offizieller Beitrag

    Das sind jetzt mal die wichtigsten, bevor mir noch verrücktere Komplikationen einfallen.

    Bis Hauptwerk 4.2 durfte man öffentliche Aufführungen nur mit einer speziellen Public License durchführen, die doppelt so teuer wie die HW Private License war. Seit HW 5.0 ist die öffentliche Aufführung nun für alle Versionen erlaubt.

    Es ist aber auch so schon mit Urheberrechten, GEMA und Lizenzrechten der Samplesethersteller verzwickt genug. Es gilt aber wie überall im richtigen Leben: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aufpassen muss man heute leider auch auf missgünstige Personen, die mitunter alles, was ihnen am Rande der Legalität erscheint, an zuständige Stellen melden. Insofern ist es schon ratsam, sich möglichst an alle Bestimmungen zu halten.

  • Es gibt auch Hersteller (von Samplern und Samplesets), die anscheinend in den Nutzungsbedingungen die öffentliche Aufführung verbieten. So mir geschehen, bei YT-Videos (die dann in diesem Fall als öffentliche Aufführung gelten). Im Normalfall hat ein Sampler-Hersteller kein Problem damit, wenn Aufführungen damit auf YT erscheinen. Davon zeugen ja zig-1000 Aufnahmen. Dieser besondere Hersteller jedoch schon.

    Hierunda male in george liste in evoltat

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte vor einiger Zeit mal ein dummes Problem betreffend dem Urheberrecht. Die Frage die die folgende:

    Der Chor hat ein Stück ganz regulär erworben und möchte dieses nun vom originalen Notenblatt aufführen. Jedoch nicht in der notierten Tonart sondern transponiert in eine tiefere Lage. Nun war die Frage ob dies zulässig ist oder eine genehmigungspflichtige Bearbeitung darstellt. In der ersten Anfrage an den Rechteinhaber (VG Musik) kam die Rückmeldung das die Noten nicht dupliziert werden dürften. Nachdem ich aber sagte das die originalen Noten von den Musikern direkt von diesem Transponiert werden würden ohne etwas daran zu verändern war eine gewisse Ratlosigkeit im Raum... Die Antwort "So lange die verwendeten Noten Originale sind ist dies wohl in Ordnung" zeigt recht gut wie gut so was geregelt ist und die Rechteinhaber durchaus die Situation nicht juristisch immer bewerten können. Zumindest war diese Antwort ja die juristische Legitimation für diesen Fall :)

    Selbst wenn die Originale von jedem Sänger/Musiker erworben wurden darf keine Kopie gezogen und erst recht nicht daraus musiziert werden

    Ist zwar hirnrissig aber Fakt. Genau dies war zum Vortrag des Chores von meinem Bruder der Fall. Er musste zahlen. Es geht nicht um die Umstände . Das Kopieren ist generell verboten

  • Es geht nicht um die Umstände . Das Kopieren ist generell verboten

    Das ist klar, in diesem Fall hat der Chor aber im Kopf selbst die Töne transponiert und darum ging es ja. Von den Originalen anders abgesungen als notiert :) Schon befindet man sich juristisch in einer undefinierten Situation. Ist eine Schütz Kantate in E-Moll noch eine Schützkantate in E-Moll wenn diese in D-Moll gesungen wird oder schon eine Bearbeitung? Du siehst das Problem :)

    In der täglichen Praxis wird wohl jeder das Recht nicht so genau nehmen. Wenn jeder verurteilt würde der mal eine Kopie aus einem Buch gemacht hat und mit dieser geübt hat, dann wären wohl alle Musiker im Knast. Nur wenn man eben dann öffentlich etwas macht, dann muss es eben korrekt sein.

    Für diese Situation arbeite ich ja gerade mit einigen Kantoreien an einem Projekt. Viele Gemeinden haben dutzende Noten aber manchmal fehlt eben doch etwas und dann ist es teuer einen ganzen Satz zu bestellen nur weil man einen Alt mehr braucht. Daher erarbeiten wir eine Datenbank in der die ganzen Bestände der diversen Gemeinden eingetragen sind und jeder kann dann dort suchen und die Gemeinde kontaktieren zwecks ausleihen der Sätze. Es sind aber noch einige juristische Prüfungen notwendig die laufen. Ein Verleih ist ja nicht immer erlaubt, aber die Bewertung ob es ein Verleih ist oder ein zusenden innerhalb der Landeskirche nicht einfach eine normale Nutzung ist, ist schwer zu ermitteln.

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  • Aus einem Noten-Werk transponiert singen oder musizieren ist erlaubt. Sonst müsste man für jede Orgel die in der Stimmung von 440 Hz abweicht eine Erlaubnis einholen:D:D:D:D:D

    Explizit hat der Gesetzgeber das aber nicht erwähnt und die Rechteinhaber bei ihrer Lobbyarbeit wohl nicht bedacht. Wobei man durchaus in einigen Situationen wohl Argumentieren könnte das ein Orgelschüler beim Konzertauftritt eine Bearbeitung der Werke vorgeführt hat. Oder ich an der Posaune spiele "Ode an die Freude" und der Rechteinhaber denkt ich hätte einzelne Töne von seinem Werk abgekupfert und eine eigene unerlaubte Bearbeitung vorgetragen... Obwohl ich nur vom Blatt gespielt habe :saint:

    BTW ich frage mich gerade wi Orgeln tendenziell gestimmt sind. Ich glaube je nach Erbauer sind 450Hz und mehr nicht ungewöhnlich. Wobei unsere in der Bergkirche sehr tief gestimmt ist. Da schaffen wir es nicht einmal mehr das C2 der Posaune so tief zu bekommen.

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  • Als typischer deutscher Staatsbürger stimme ich allen Gesetzen zu, natürlich auch jenen, die gegen den Mehrheitswillen, zu deren Nachteil, ja zu deren Betrafung ersonnen wurden.

  • natürlich auch jenen, die gegen den Mehrheitswillen, zu deren Nachteil, ja zu deren Betrafung ersonnen wurden.

    Na es ist ja kein Nachteil wenn jeder einen Schutz seiner Werke genießt. Das Problem ist nur die Realitätsferne Gesetzgebung die primär die Interessen der Lobbys berücksichtigt und praktisch Murks ist.

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